W. Rohrer & Sohn Treuhandgesellschaft für Grundbesitzverwaltung mbH

1513 IN 3096/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
W. Rohrer & Sohn Treuhandgesellschaft für Grundbesitzverwaltung mbH, Lessingstraße 9, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Rohrer-Keussen Andrea
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59835
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 8, 86899 Landsberg am Lech
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Terminsbestimmung:
Termin zur
– Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
– Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
– Abstimmung über den Insolvenzplan

wird bestimmt auf
Donnerstag, 02.02.2023, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
|Die Gläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und die Gesellschafter der Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen.
|Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
|Der Insolvenzplan vom 14.10.2022 in der berichtigen Version vom 13.12.2022 der Schuldnerin ging am 15.12.2022 bei Gericht ein. Er wird nicht zurückgewiesen. Die Stellungnahme des Sachwalters liegt vor.
|In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan (§ 234 InsO) (Blatt 261), die eingegangene Stellungnahme des Sachwalters (§ 232 InsO) (Blatt 219/222) und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
|Gemäß § 253 Abs. 2 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, für Beteiligte nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan schriftlich oder zu Protokoll spätestens im Abstimmungstermin widerspricht, im Abstimmungstermin gegen den Plan stimmt und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann, § 253 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO.
|Die Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans noch aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, 240 InsO.
|Der Sachwalter wird entsprechend den Regelungen im Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2022 damit beauftragt, die gemäß § 235 Abs. 3 InsO erforderlichen Zustellungen durchzuführen und dazu die Abschriften des Insolvenzplans samt Anlagen zu übersenden. Die Zustellungen an die Schuldnerin erfolgt durch das Gericht.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, evtl nachträglichen Forderungsanmeldungen bis spätestens 01.02.2023 zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 17.01.2023