Vulcast Immobilien GmbH

9 IN 77/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vulcast Immobilien GmbH, Graf-von-Manderscheid-Straße 1, 54584 Jünkerath (AG Wittlich, HRB 41520), ist der Aufgabenkreis des durch Beschluss vom 30.03.2023 bestellten Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Jakob Joeres erweitert worden: Prüfung der von Ingo Grünewald als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Vulcast Germany GmbH angemeldeten Forderung (lfd. Nr. 6 der Insolvenztabelle), sowie im Prüfungstermin gegebenfalls das Widerspruchsrecht gegen diese Forderung auszuüben und einen etwaigen Feststellungsrechtsstreit über diese Forderung zu führen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 14.06.2023