Vorwerk Bau GmbH

59 IN 408/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vorwerk Bau GmbH, Neue Straße 18a, 06343 Mansfeld (AG Stendal, HRB 213952), vertr. d.: 1. Uwe Vorwerk, An der Eckart-Hütte 7a, 06343 Mansfeld, (Geschäftsführer), 2. Ronald Sprengel, Bad-Anna-Weg 25, 06311 Helbra, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 28.05.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.06.2024