Vinokilo GmbH

280 IN 49/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vinokilo GmbH, Am Kümmerling 2, 55294 Bodenheim (AG Mainz, HRB 49701), vertr. d.: Robin Balser, Am Kümmerling 2, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 14.11.2023