Victor Rehm GmbH & Co.KG

4 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Victor Rehm GmbH & Co. KG, Jörg-Ratgeb-Straße 6, 75173 Pforzheim, vertreten durch die Komplementärin J. Beckmann Beteiligungs GmbH, Dillsteiner Straße 17, 75173 Pforzheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Beckmann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 500074
– Schuldnerin –
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Terminsbestimmung:
Termin zur
– Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
– Abstimmung über den Insolvenzplan
wird verschoben von
Mittwoch, 05.06.2024, 13:30 Uhr
Sitzungssaal 242 N, EG, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim

auf nunmehr Mittwoch,19.06.2024, 13.30 Uhr
Sitzungssaal 242 N, EG, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim

Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Zudem weist das Gericht darauf hin, dass gegen einen den Insolvenzplan bestätigenden Beschluss den Gläubigern nur dann gem. § 253 InsO die sofortige Beschwerde zusteht, wenn die Beschwerdeführer (Nr. 1) dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, (Nr. 2) gegen den Plan gestimmt hat und (Nr. 3) glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen an die Planbetroffenen durchzuführen. Der Zustellung ist eine Abschrift des Insolvenzplans beizufügen.
Ausgenommen ist die Zustellung der Terminsbestimmung an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Pforzheim – Insolvenzgericht – 03.05.2024