Vicinity GmbH

905 IN 561/17 – 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vicinity GmbH, Engelbosteler Damm 17, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 21088), vertr. d.: Alexander Kabioll, Alt-Moabit 42, 10555 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Beschluss vom 06.02.2023 wird vollumfänglich aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Durch die Aufhebung ist auch die erfolgte Internetveröffentlichung zu dem aufgehobenen Beschluss unwirksam.
Amtsgericht Hannover, 08.02.2023