Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft “Hansa Centurion” mbH

56 IN 97/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft “Hansa Centurion” mbH, Willinghusener Weg 5 b, 22113 Oststeinbek (AG Lübeck, HRB 16259 HL), vertr. d.: Dr. Thomas Bister-Füsser, c/o Naves Corporate Finance GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70/EMPORIO, 20335 Hamburg zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schiffahrts Gesellschaft “Hansa Centurion” mbH & Co. KG i. L. angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 20.04.2023