VERTIKOM GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main
09.08.2023
– Insolvenzgericht –
810 IN 1069/20 V-13-8

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren
VERTIKOM GmbH, Schleifweg 37, 90409 Nürnberg,
zur Zeit ohne gesetzliche Vertretung (AG Nürnberg, HRB 30965),

wird zum Sonderverwalter bestellt:
Herr Rechtsanwalt Alexander Eggen,
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/ 50 986 0, Fax: 069/ 50 986 110,
E-Mail: AEggen@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de .

Der Aufgabenkreis des Sonderverwalters umfasst:

* die Übernahme der Prüfung von Forderungen, insbesondere der Forderung der Vitamin-E Gesellschaft für Kommunikation mbH (Gl. 0/48) die der hiesige Insolvenzverwalter als Insolvenzverwalter einer anderen Schuldnerin im hiesigen Insolvenzverfahren angemeldet hat.

Gründe:pp.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Insolvenzgericht, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Kammer
Rechtspflegerin