Vela Verwaltungs-GmbH

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 287/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Ulm unter 735288 eingetragenen Vela Verwaltungs-GmbH, Wickenfeld 25, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Walz, Wickenfeld 25, 59590 Geseke und Herrn Olaf Heidemann, Wickenfeld 25, 59590 Geseke

ist am 20.12.2023, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Kolpingstr. 17, 59555 Lippstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 287/23
Amtsgericht Paderborn, 20.12.2023