Urban Foodie GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 110/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139471 eingetragenen Urban Foodie GmbH, ABC-Straße 35, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Leslie Ann Schwittay und Frau Maria Alberti-Moghaddam
Geschäftszweig: Der Aufbau und der Betrieb von Restaurants insbesondere unter der Bezeichnung “U | F Poké Bar” oder “Poké Bar” sowie eines Catering-Services, der frische Produkte und Gerichte für seine Kunden herstellt etc.
ist am 23.04.2024, um 12:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 110/24
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2024