Trendware24 OHG

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 8496 eingetragenen Trendware24 OHG, Weststr. 42, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Ergün Celan, Weststr. 42, 53879 Euskirchen und Herrn Mehmet Kurtyolu, Fröbelweg 3, 47506 Neukirchen-Vluyn

ist am 12.04.2024, um 10:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
96 IN 49/24
Amtsgericht Bonn, 12.04.2024