“TRANSI” Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Transimex Service GmbH)

10 IN 85/08: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der “TRANSI” Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Transimex Service
GmbH), Krabbenweg 14, 26388 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 131315), vertr. d.:
Karl Zabel, Oldenburger Str. 40, 26419 Schortens, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
 
Die Zustimmung zur
Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
 
Das schriftliche Verfahren wird
angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
 
Stichtag, der dem Schlusstermin
entspricht, ist der 19.12.2022.
 
Bis zu diesem Datum müssen
schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
 
a)    Einwendungen
gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b)    Einwendungen
gegen das Schlussverzeichnis
c)    Anträge der
Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
 
Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Die Entscheidung über die Zustimmung zur
Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven –
Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches
Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht -, Marktstr.
15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:
govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Erinnerung soll begründet werden.
 
Amtsgericht Wilhelmshaven,
06.11.2022