TKA Baugesellschaft mbH

59 IN 473/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Baugesellschaft mbH, Berliner Straße 191, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25691), vertr. d.: Oliver Arnold, Fährgasse 2A, 06686 Lützen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.06.2024