TJ Germany GmbH

12 IN 1115/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TJ Germany GmbH, Im Trutz Frankfurt 55, 60322 Frankfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Olivier Santoro
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 94171
– Schuldnerin –
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
– Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.09.2023
– den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.000,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht – 18.08.2023

b)