TIN-STAR Spielhallen GmbH

36t IN 117/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TIN-STAR Spielhallen GmbH, Herrfurthstraße 2 – 4, 12049 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Genc
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 141315
– Schuldnerin –
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 13.02.2023