Timmer European Fashion Logistic GmbH

7 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Timmer European Fashion Logistic GmbH, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 213069), vertr. d.: Tanja Timmer, als GF’in d. Timmer European Fashion Logistic GmbH, Buitenborg 33, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführerin), ist Herr Rechtsanwalt Frank Stanitzke, c/o Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner mbB, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Timmer EFL GmbH & Co. KG, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn – Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Nordhorn – Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 03.05.2024