Thier, Hans Jürgen

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 40/21
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrnim Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 71508 eingetragenen Hans Jürgen Thier, Kettelerstraße 29, 66333 Völklingen-Wehrden

wurde mit Beschluss vom 15.10.2021 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO).
Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.10.2021 begonnen und beträgt längstens drei Jahre.
Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

109 IN 40/21
Amtsgericht Saarbrücken, 01.09.2023