THCinol/CBDinol CanPharma GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
THCinol/CBDinol CanPharma GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12309 NP), Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Cannabis und Cannabisderivaten zu medizinischen Zwecken, Wiesbadener Straße 29, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Oranienburg, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stefan Jacker und Herrn Henrik Dr. Sprengel
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das Verfahren zur Forderungsprüfung schriftlich durchgeführt (§§ 177, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 23. August 2023 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 15. August 2023
15 IN 34/23