Teltower Autohaus am Bahnhof GmbH

36t IN 2373/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Teltower Autohaus am Bahnhof GmbH, Fischerhüttenstraße 35a, 14163 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rudi Häusler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192687
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Göhmann, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin, Gz.: 30361-20.ABA.DJM
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches, mit dem die geltend gemachten Forderungen gegenüber der Volkswagen AG in Höhe von 60.766,99 EUR mit einem Betrag in Höhe von 30.000,00 EUR abgeholten werden,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.04.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 09.04.2024