Telefonbau Schneider GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 30/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 6248 eingetragenen Telefonbau Schneider GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Margaretenstr. 9, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 11243 eingetragene Telefonbau Schneider GmbH, Margaretenstr. 9, 40235 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Steingrube,

ist am 17.04.2024, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 30/24
Amtsgericht Düsseldorf, 17.04.2024