Tampondruck – Siebdruck Peiler GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Tampondruck – Siebdruck Peiler GmbH, Zur Deßel 17, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRB 15350), vertr. d.: Doris Peiler, (Geschäftsführerin),
wird die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt; ein Schlusstermin wird nicht abgehalten. Nicht verwertbare Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse sind nicht vorhanden. Einwendungen bzw. Anträge:
a.) gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens auch im Hinblick auf eine
Beschlussfassung gemäß § 292 InsO
b.) gegen das Schlussverzeichnis
c.) die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (sofern Masse vorhanden ist)
d.) Der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
e.) Evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
f) den Vergütungsantrag
können bis zum schriftlich erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung sind glaubhaft zu machen.
Nach Ablauf der genannten Frist wird eine Feststellung bzw. eine Entscheidung über die Einwendungen zu den genannten Punkten getroffen und über die Ankündigung der Restschuldbefreiung ggf. bzw. deren Erteilung gem. § 300 InsO entschieden.
Amtsgericht Hildesheim, 51 IN 44/19, 08.06.2023