Swarms Technologies GmbH

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 872/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42397 eingetragenen Swarms Technologies GmbH, c/o Pioneers Club Bielefeld, Ritterstraße 8, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Michael Lucht, Schleusenstieg 17, 22397 Hamburg
Geschäftszweig: Der Betrieb eines virtuellen Marktplatzes für Microjobs.

ist am 08.01.2024, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Schütz, Universitätsstr. 125, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 872/23
Amtsgericht Bielefeld, 08.01.2024