SUNTEC WELLNESS GMBH

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 84/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47042 eingetragenen SUNTEC WELLNESS GMBH, Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Rüther,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 16.02.2023 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Freitag, 17.03.2023, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.115.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen – insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden – Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
Der vorgelegte Plan kann noch im Termin geändert werden. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
503 IN 84/22
Amtsgericht Düsseldorf, 01.03.2023