Sumo GmbH

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 86/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25382 eingetragenen Sumo GmbH, Krefelder Straße 168, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmed Huseinov, Engelbertusstr. 10 , 45473 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Erbringen aller logistischen Dienstleistungen und Speditionsleistungen die im Zusammenhang mit der Lagerung und Versand von Waren für Dritte

ist am 21.09.2023, um 13:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Tim Kölling, Friedrichstr. 24, 45468 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
63 IN 86/23
Amtsgericht Duisburg, 21.09.2023