Südwacht Deutschland GmbH

11 IN 282/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Südwacht Deutschland GmbH, Mauerbergstraße 72, 76534 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Dr.Dr. Ralf Hohmann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 734204
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Kauf- und Übernahmevertrag vom 20.02.2023/22.02.2023
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.06.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht – 03.05.2023