Strenesse New GmbH

IN 81/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabatier Micaela, geboren am 07.01.1957, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
– Schuldnerin –
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in Kategorie “Termine”
Terminsbestimmung:
1. Termin zur
– Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
– Abstimmung über den Insolvenzplan
– Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Montag, 26.02.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal E 109, 1. OG, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen
2.
Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter, der Betriebsrat, die Schuldnerin (vertreten durch die Geschäftsführerin) und die Anteilseignerin werden hiermit zu diesem Termin geladen.
Sie erhalten mit der Ladung eine Abschrift/Kopie des Insolvenzplans in der Fassung vom 26.10.2023. Anlagen zum Plan und die eingegangenen bzw. noch eingehenden Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts während der Sprechzeiten eingesehen werden.
3.
Die Zustellung der Ladungen samt Plan wird dem Insolvenzverwalter übertragen, § 8 Abs.3 InsO.
Die Erstellung der Stimmlisten wird ebenfalls an den Insolvenzverwalter übertragen.
4.
Der Insolvenzplan in der Fassung vom 26.10.2023 ist mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. noch eingehenden Stellungnahmen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen, § 234 InsO.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan in der Fassung vom 26.10.2023 samt Anlagen und die eingegangenen bzw. noch eingehende Stellungnahmen zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Der Planvorleger ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans noch aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Insolvenzplan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.
Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind.
Hinweis gemäß § 253 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 InsO:
Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt, oder die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner bzw. den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu.
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer
– dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
– gegen den Plan gestimmt hat und
– glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Ist der Schuldner eine natürliche Person, gilt § 245a InsO entsprechend.
Amtsgericht Nördlingen – Insolvenzgericht – 15.01.2024