Stemberg-Deters Immobilien GmbH & Co. KG

7 IN 69/12: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stemberg-Deters Immobilien GmbH & Co. KG, Fahlstiege 16, 48455 Bad Bentheim
(AG Osnabrück, HRA 130352), vertr. d.: 1. Stemberg-Deters Immobilien Geschäftsführungs-GmbH,
Fahlstiege 16, 48455 Bad Bentheim, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk
Stemberg-Deters, 48455 Bad Bentheim, (Geschäftsführer), ist am 28.10.2022 gemäß
§ 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

 
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Nordhorn – Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn,
Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:
govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Nordhorn – Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15,
48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:
govello-1272440532986-000215867 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
 
Amtsgericht Nordhorn, 28.10.2022