Steinmeier & Siepen Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 30/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27017 eingetragenen Steinmeier & Siepen Verwaltungs GmbH, Zum Tollberg 15, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Simon Steinmeier, Schulstr. 45, 46395 Bocholt und Herrn Marvin Siepen, Bahnhofstr. 59, 46499 Hamminkeln

ist am 28.02.2023, um 14:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
64 IN 30/23
Amtsgericht Duisburg, 28.02.2023