Starke Objekteinrichtungen GmbH

Amtsgericht Dresden – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 532 IN 1485/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Köhler
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
ergeht am 01.11.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1.Alt. in Erweiterung der mit Beschluss vom 06.10.2022 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungserfordernis nunmehr
heute um 16.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Verfügungsbefugnis
angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis wird bestellt Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden (www.andrespartner.de)
2. Gegen die Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Der Schuldnerin und ihren Organen wird verboten, über das Vermögen der Schuldnerin zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs.2 Nr.2 1.Alt. InsO). Hierdurch ist der Schuldnerin und ihren Organen untersagt, über Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu verfügen, insbesondere diese zu veräußern oder zu belasten, Forderungen einzuziehen oder abzutreten. Nach Erlass dieses Beschlusses getroffenen Verfügungen der Schuldnerin sind unwirksam. Die Verwaltungs-und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Unternehmen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs.3 InsO beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, mit Ausnahme der Zustellungen an den Schuldner.