Staab, Torsten

36s IN 3040/19
|
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Torsten Staab, geboren am 28.06.1969, c/o Willnow, Genshagener Straße 6, 14979 Großbeeren
|
Beschluss:
|
1. Es ist gem. § 300 Abs. 1 S.2 Nr. 3 InsO a. F. über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und den Treuhändern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 12.07.2024 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
|
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 21.06.2024