SQS Automotive GmbH & Co.KG

35 IN 68/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SQS Automotive GmbH & Co.KG, Gifhorner Straße 3, 38527 Meine (AG Hildesheim, HRA 201812), vertr. d.: 1. SQS Dienstleistungs GmbH, Gifhorner Straße 3, 38527 Meine, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Anna Wagner, Osikova 5, 90031 Stupava, SLOWAKEI, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 07.02.2024