Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG

71 IN 115/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sportlife Norderstedt GmbH & Co. KG, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sportlife Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 102794
– Schuldnerin –
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Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des
08.02.2024
beim Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
Die Prüfung der nachrangig angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung bis zum 07.03.2024 (einschließlich) schriftlich Widerspruch erheben. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen spätestens ab dem 26.02.2024 bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts (Pascalkehre 1, 25451 Quickborn) aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
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Amtsgericht Pinneberg – Insolvenzgericht – 09.01.2024