Sportakademie Lothar Kannenberg gGmbH

11 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren Sportakademie Lothar Kannenberg gGmbH, Hauptstraße 30, 27386 Bothel (AG Walsrode, HRB 206213), vertr. d.: Lothar Kannenberg, Bremers Garten 8, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters für die mit Datum vom 05.10.2021 angeordnete Nachtragsverteilung durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Ausweislich der Angaben des ehemaligen Insolvenzverwalters ist eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 434,21 EUR zugrunde zu legen. Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Wertes der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen. Es ist dabei von einer Vergütung in Höhe von 25% der einfachen Staffelvergütung des Insolvenzverwalters auszugehen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 14.05.2024