Sombetzki & Huppertz GmbH & Co. KG

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 33/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4294 eingetragenen Sombetzki & Huppertz GmbH & Co. KG, Brockskampweg 12 – 14, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Sombetzki und Huppertz Verwaltungs-GmbH GmbH, Brockskampweg 12 – 14, 45889 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Sombetzki, Brockskampweg 12 – 14, 45889 Gelsenkirchen, und Herrn Sven Huppertz, Brockskampweg 12 – 14, 45889 Gelsenkirchen,

ist am 28.03.2023, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 33/23
Amtsgericht Essen, 28.03.2023