SkyTender Solutions GmbH

3 IN 65/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SkyTender Solutions GmbH, Junostraße 1, 35745 Herborn (AG Hamburg, HRB 130537), vertr. d.: Christoph Enkler, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, (Verfahrenspfleger), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 06.09.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO).
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.500,00 EUR geleistet wird.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung, und der vollständige Beschluss nebst Rechtsbehelfsbelehrung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Wetzlar, 14.07.2023