Siegfried Domann GmbH

1500 IN 3461/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Siegfried Domann GmbH, Blutenburgstraße 63, 80636 München, vertreten durch den Geschäftsführer Domann Siegfried
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 83639
– Schuldnerin –
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO bzw. ggf. des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.04.2024
– den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
– Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird für den Fall, dass die derzeit zu erwartende Masseunzulänglichkeit nicht eintritt, zugestimmt.
In diesem Fall sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 05.02.2024