setONE GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 166/20
Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 61596 eingetragenen
setONE GmbH, Weyerstraßerweg 159, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Stefan Sauerwald, Weyerstaßerweg 159, 50969 Köln

Geschäftszweig: Film- und Fernsehproduktion, Vertrieb von Film- und
Fernsehbildern, die Entwicklung und Umsetzung von Medienkonzepten zur
Verbreitung in elektronischen Medien,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.11.2020, um 15:28
Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs.
1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.08.2020 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9,
50996 Köln, Telefon: 02236 885 88 0, Fax: 02236 885 8838.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.12.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am
Montag, 11.01.2021, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage,
Sitzungssaal 227.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
* die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits,
der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auch Rechtsstreite mit erheblichem
Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen
Rechtsstreits abzulehnen oder beizulegen oder zur Vermeidung solcher
Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die “AHW Hunold und Partner mbB
Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte” mit der Erstellung der
Finanzbuchhaltung sowie mit der Erledigung der steuerlichen Aufgaben,
insbesondere der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, zu
den üblichen Gebührensätzen zu mandatieren.
* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 21.12.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1212
niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet dessen steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger
gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die
sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101,
50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Einlegung der Beschwerde ist auch durch
Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach
erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Internetseite www.justiz.nrw.de. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

70k IN 166/20
Amtsgericht Köln, 09.11.2020