Seniorenheim Schwälbchen GmbH

10 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenheim Schwälbchen GmbH, Meinbrexener Straße 1, 37699 Fürstenberg (AG Hildesheim, HRB 201386), vertr. d.: Christa Löffler, Meinbrexener Straße 1, 37699 Fürstenberg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Eine Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin findet mangels Verteilungsmasse nicht statt.
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 03.05.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung
nach § 290 InsO,
ggf. Anträge zur Beauftragung der Treuhänderin, die Erfüllung der
Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Holzminden, 28.03.2023