Schwarz GmbH

58 IN 517/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schwarz GmbH, Freiburger Straße 3 b, 79822 Titisee-Neustadt, vertreten durch die Geschäftsführer Siegfried Schwarz und Sylvia Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 700762
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegn Siegfried Schwarz und Silvia Schwarz wegen Geschäftsführerhaftung sowie ggfs. zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs gem. § 160 II Nummer 3 InsO
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.07.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht – 27.05.2024