Schulz Logistics GmbH & Co. KG

59 IN 220/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schulz Logistics GmbH & Co. KG, Mansfelder Straße 9, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRA 6635), vertr. d.: 1. L. Schulz Verwaltungs GmbH, Mansfelder Straße 9, 06526 Sangerhausen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Schulz, Riestedter Bahnhofstraße 17 f, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 24.02.23 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten, Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.03.2023