Schmidt & Sohn GmbH, Baudekoration

70 IN 329/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmidt & Sohn GmbH, Baudekoration, Möhnestr. 23, 63452 Hanau, Geschäftsführer: Michael Schmidt (AG Hanau, HRB 2187), vertr. d.: Michael Schmidt, Köbler Weg 22, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Für die vorläufige Verwaltung ist ein Bruchteil von 75% beantragt, für die endgültige Verwaltung Zuschläge von insgesamt 40%.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 24.05.2024