Schanzlin Antriebstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Text:

58 IN 265/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schanzlin Antriebstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köpfle 30, 79367 Weisweil, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Walter Schanzlin, geb. Schanzlin, geboren am 07.08.1940, Köpfle 29, 79367 Weisweil
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 270161
– Schuldnerin –
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg i.Br.
– Insolvenzverwalter –
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1. Die Prüfung der bis 04.10.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.01.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht – 22.11.2022