SBS Spedition in Bad Schandau GmbH (i.L.)

Amtsgericht Dresden – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 549 IN 2195/11
In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der SBS Spedition in Bad Schandau GmbH (i.L.), Hohensteiner Straße 1, 01814 Bad Schandau, Amtsgericht Dresden , HRB 4562
vertreten durch die Liquidatorin Astrid Hertel

wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Vornahme der Nachtragsverteilung am 10.02.2023 antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 6.206,69 EUR zu Grunde gelegt. Festgesetzt wurde ferner die zu zahlende Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsselle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.