S+B Bozdag Baugesellschaft mbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 38/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71621 eingetragenen S+B Bozdag Baugesellschaft mbH, Großmoorring 7, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hüseyin Aydogdu, Slomanstraße 5b, 3. Stock, 20539 Hamburg und Herrn Sebahattin Budakoglu, Felix-Jud-Ring 36, 21035 Hamburg
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Baumanagement und -ausführungen, (genehmigungspflichtige Arbeiten durch Nachunternehmer), Maurer- und Betonbauhandwerk, Klinkerarbeiten etc.

ist am 22.02.2024, um 15:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 38/24
Amtsgericht Hamburg, 22.02.2024