sander interieur GmbH

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Sander, und Herrn Norbert Sander,
Geschäftszweig: der Betrieb einer Werkstatt für hochwertigen Ladenbau, Innenausbau und individuelle Möbel

ist am 23.03.2023, um 11:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
63 IN 18/23
Amtsgericht Saarbrücken, 23.03.2023