Sälzer Fitness UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 326/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7503 eingetragenen Sälzer Fitness UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Am Hohen Wege 9, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13631 eingetragene Sälzer Fitness Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Hundsberg 19, 33142 Büren, diese vertreten durch die Gesellschafterin die Black & Gold Fitness GmbH, Am Wallgraben 14, 33154 Salzkotten

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestr. 11 a, 32760 Detmold
wird heute, am 06.05.2024, um 9:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 – 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 326/19
Amtsgericht Paderborn, 06.05.2024