Saline Zeitarbeit GmbH

59 IN 263/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saline Zeitarbeit GmbH, Breite Straße 20A, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 212517), vertr. d.: José Duarte Aroeira des Jusus, Breite Straße 20 A, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 04.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
” besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
– Zustimmung zu dem vor dem Landgericht Dresden in der mündlichen Verhandlung vom 02.05.2024 geschlossenen und für die Insolvenzverwalterin bis zum 15.07.2024 widerruflichen Vergleich, wonach die IKK Classic zur Abgeltung des gerichtlich geltend gemachten Anfechtungsanspruches in Höhe von 1.363.286,10 € einen Betrag von 910.000,00 € zahlt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.06.2024