SAETAS Shared Services UG (haftungsbeschränkt)

22 IN 13/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der SAETAS Shared Services UG (haftungsbeschränkt), Innungsstraße 7, 21244
Buchholz (AG Tostedt, HRB 202202), vertr. d.: Thomas Engels, Hellaweg 3 a, 58455
Witten, (Geschäftsführer), sind ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe
von 35.709,48 EUR Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie
Zustellungskosten durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem
Insolvenzverwalter war zudem gemäß § 3 InsVV aufgrund besonderen
Verwertungsproblemen, unzureichende Finanzbuchhaltung und komplexen, besonders
gelagerten Rechtsproblemen unter Berücksichtigung des angefallenen Zeit- und
Arbeitsaufwandes, der übernommenen Verantwortung und des hieraus resultierenden
Haftungsrisikos, sowie des Vortrages des Insolvenzverwalters in seinem
Vergütungsantrag im Rahmen der wertenden Gesamtschau ein Zuschlag von insgesamt
75 % zu gewähren.
Der vollständige Beschluss kann
von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
 
Rechtsmittelbelehrung
 
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen
Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR
übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem
Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter
den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie
ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung
zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
 
Amtsgericht Tostedt, 26.10.2022