S-V-G GmbH Stahlverlegegemeinschaft

666 IN 350/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S-V-G GmbH Stahlverlegegemeinschaft, Rohrwiesenstraße 22, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 13705), vertr. d.: Esnaf Zukorlic, als GF d. S-V-G GmbH Stahlverlegegemeinschaft, Rohrwiesenstraße 24, 34127 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.04.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
f) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO und ein Kostenvorschuss zur Abwendung der Einstellung nach § 207 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 28.02.2023