RZ Alarm Gesellschaft mit beschränkter Haftung

70 IN 332/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RZ Alarm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hanauer Straße 52, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 98242), vertr. d.: 1. Helmut Rieser, Büdinger Straße 12, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Sinn, Schinnergasse 3, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.12.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 27.09.2023